Arbeitsvertrag Passau

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber in Passau. Mit dem Abschluss des Vertrags stellt der Arbeitnehmer seine Dienste einem Arbeitgeber entgeltlich zur Verfügung. Ergänzt wird der Arbeitsvertrag durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder die betriebliche Übung. Die Formulierungen eines Arbeitsvertrages sollten sehr ernstgenommen werden. Gerne kontrollieren wir Ihren Vertrag in Passau auf ungenaue oder problematische Formulierungen.

Rechtsanwalt Dieter W. Schmidt

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Der Inhalt des Arbeitsvertrages

Prinzipiell gibt es für einen Arbeitsvertrag keine vorgeschriebene Form. Er könnte also auch mündlich vereinbart werden. Andererseits hat sich jeder Arbeitgeber in Passau auch an die Nachweispflicht gemäß § 2 Nachweisgesetz (NachwG) zu halten. Das bedeutet, dass spätestens ein Monat nach Aufnahme der Arbeit durch den Arbeitnehmer die Konditionen schriftlich festgehalten werden müssen. Einen Arbeitsvertrag schriftlich aufzusetzen ist daher sehr wichtig. Ein in Passau geschlossener Vertrag muss mindestens Angaben über die Namen und Anschriften aller Vertragsparteien, das Datum des ersten Arbeitstages sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses enthalten. Auch die vereinbarte Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch, die Kündigungsfristen sowie eine Beschreibung der Tätigkeit sind fester Bestandteil eines Arbeitsvertrages. Optional können im Arbeitsvertrag Regelungen zur Probezeit, zu den Überstunden sowie zur Einkommensfortzahlung im Krankheitsfall festgehalten werden. Arbeitgeber aus Passau können auch Fristen bezüglich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Geheimhaltungsverpflichtungen sowie die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten in den Arbeitsvertrag aufnehmen.

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Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben

Mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages gehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus Passau eine Reihe von Rechten und Pflichten ein. Der Arbeitgeber hat gemäß dem Arbeitsvertrag eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer in Passau und muss ihm das vereinbarte Entgelt zahlen. Außerdem hat er dem ihm zustehenden Urlaub zu gewähren und ist zur Anfertigung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses verpflichtet. Arbeitnehmer in Passau gehen mit dem Arbeitsvertrag die Pflicht ein, die vertraglich vereinbarten Leistung zu erbringen. Nebenpflichten können die Verschwiegenheitspflicht, die Rücksichtnahme- und Schutzpflicht, die Arbeitsschutzpflicht sowie das Wettbewerbsverbot sein. Dafür haben Arbeitnehmer in Passau ein Recht auf Urlaub, Pausen und Akteneinsicht.

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Arbeitsverträge sind genau zu prüfen

Wie alle rechtlichen Verträge sollte auch jeder Arbeitsvertrag vor der Leistung der Unterschrift genau geprüft werden. Es ist zu prüfen, ob bestimmte Vereinbarungen eventuell gesetzlichen Vorschriften widersprechen oder gewisse Passagen ungenau formuliert sind, so dass es im Nachhinein eventuell zu Streitigkeiten kommen kann. Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Passau bei diesem Vorhaben gleichermaßen. Eine Rechtsberatung kann sich bei jedem Arbeitsvertrag lohnen. Oft setzen sich Arbeitnehmer nicht genügend mit den Inhalten Ihres Vertrages auseinander und erleben im Nachhinein böse Überraschungen. Auch Arbeitgeber aus Passau sollten auf eine kompetente Beratung nicht verzichten. Kommt es im Nachhinein zu einem Rechtsstreit, kann jede Formulierung im Arbeitsvertrag entscheidend sein.

Wir wahren Ihre Rechte

Als Spezialist für Arbeitsverträge in Passau kümmern wir uns darum, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Für beide Parteien ist eine rechtliche Auseinandersetzung, die das Arbeitsverhältnis betrifft, eine langwierige Angelegenheit. Mit Erfahrung und Know-how sind wir Ihr kompetenter Rechtsbeistand, der Sie außergerichtlich und vor Gericht bei allen Auseinandersetzungen in Passau unterstützt, die den Arbeitsvertrag betreffen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, damit wir Sie umfassend beraten und individuell betreuen können.

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